Etikettierung, Zutaten
Die Änderung der Etikettierungsrichtlinie für Lebensmittel aus dem Jahre 2003.
Was hat´s damit auf sich?
Historie
Im November 2002 verkündete VerbraucherInnenschutzkommissar David Byrne in Brüssel, dass man sich auf eine Änderung der Etikettierungsrichtlinie 2000 zugunsten von Allergikern verständigt habe. Die Freude war groß und der Zeitplan sah vor, dass ab 2005 die Allergenauszeichnung zwingend vorgeschrieben würde.
Nun, die Änderung ist tatsächlich verabschiedet worden, aber die zwingende Allergenauszeichnung kommt erst 2006.
Was sich ändert, was bleibt
- Die folgenden, in einer Liste aufgeführten allergenen Zutaten müssen in abgepackten Lebensmitteln etikettiert werden, weitgehend unabhängig von ihrem prozentualen Gehalt.
- Glutenhaltiges Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
- Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
- Eier und Eierzeugnisse
- Fisch und Fischerzeugnisse
- Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
- Soja und Sojaerzeugnisse
- Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte, d.h.Mandel (Amygdalus communis L.), Haselnuss (Corylus avellana), Walnuss (Juglans regia), Kaschunuss (Anacardium occidentale), Pecannuss (Carya illinoiesis (Wangenh.) K.Koch), Paranuss (Bertholletia excelsa), Pistazie (Pistacia vera), Macadamianuss und Queenslandnuss (Macadamia ternifolia) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
- Sellerie und Sellerieerzeugnisse
- Senf und Senferzeugnisse
- Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 angegeben.
- Allergene Zutaten können nicht mehr versteckt werden. Gruppenbezeichnungen wie "pflanzliches Öl" oder "natürliche Aromastoffe" müssen mit ihren Ausgangsstoffen deklariert werden. Also z.B. "Walnussöl" anstatt "pflanzliches Öl" und "Senfaroma" anstatt "natürliche Aromastoffe".
- Alkoholische Getränke fielen bisher nicht unter die Regelung. Das wird anders. Zusatzstoffe wie Sulfite und Schwefeldioxid beispielsweise in Wein, Bier und Apfelwein müssen jetzt angegeben werden.
- Die allergenen Zutaten sind in einem Anhang III a der Richtlinie aufgeführt. Dieser Anhang soll regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. D.h. es können allergene Zutaten herausgenommen werden und neue hinzugefügt werden. Die neu geschaffene europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wertet die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus und macht Vorschläge für den Anhang. Spätestens bis zum 25. Nov. 2007 muss aufgrund von wissenschaftlichen Studien festgestellt werden, was in Anhang III a verbleibt und was nicht.
- Bestehen bleibt weiterhin die Regelung, dass bei der Herstellung von Käse, Quark, Joghurt, Butter und Sahne die Zuführung von Milchinhaltsstoffen, wie Milchweiweiße und Laktose, nicht als Zutat angegeben werden muss.
- Die Regelung für Lebensmittel in nicht vorverpackter Form bleibt auch bestehen. Hier will die EU weiterhin durch nationale Regelungen sichergestellt wissen, dass die Käufer informiert werden. D.h., dass beim Metzger oder in der Bäckerei die "Handbuch- bzw. Listenwirtschaft" weiter geht. Vielleicht besser als nichts! VerbraucherInnen sollten durch gezielte Fragen darauf hinwirken, dass die Liste des Anhang III a der Allergenrichtlinie bei Geschäftsführung und Personal bekannt wird.
Der neue Zeitplan konkret
Bis zum 25. Nov. 2004 müssen die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Ab diesem Zeitpunkt kann nach der neuen Richtlinie etikettiert werden, muss aber nicht.
Ab dem 25. Nov. 2005 ist dann der Handel mit Lebensmitteln ohne die neue Etikettierung verboten. Ausgenommen vom Verbot bleiben Lebensmittel, die mit alter Etikettierung schon im Handel und noch nicht verkauft sind.
Realiter ist also davon auszugehen, dass wir ab Frühjahr 2006 die neue Etikettierung uneingeschränkt in den Regalen der Supermärkte vorfinden werden.
Quellen:
Richtlinie 2000/13 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie der Werbung hierfür, ABl L Nr. 109 S. 29 ff (kurz: Etikettierungsrichtlinie)
und
Richtlinie 2003/89 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Änderung der Richtlinie 2000/13 EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten, ABl L Nr. 308 S. 15 ff (kurz: Allergenrichtlinie)
"Etikettierungsrichtlinie" und "Allergenrichtlinie" sind keine amtlichen Kurzformen.
Letzte Änderung am 04.12.2011
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