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Die Rechtslage in der EU

Im Jahre 1990 wurde die Verabreichung von BST (Rindersomatrotropin) erstmals einstweilen durch Entscheidung des Rates vom 25. April 1990, (90/218/EWG), Abl L 116/27 verboten. Jedoch durften es die Mitgliedstaaten zulassen, dass BST zu wissenschaftlich-technischen Versuchszwecken Milchkühen verabreicht werden konnte.

Ob und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht worden ist, ist unbekannt.

Tatsache ist, dass auch bei uns in den 90ger Jahren Turbokühe auftraten (Jahresleistung etwa 6000 - 8000 kg; ca. 20 - 26 kg/l täglich, bei einer Laktationsperiode von 300 Tagen gerechnet; in den USA laut Cohen tägliche durchschnittliche Milchleistung pro Kuh ca. 23,5 kg, s.o.). An der damals -Mitte der 90ger Jahre- praktisch gleich hohen durchschnittlichen Milchleistung der Kühe in den USA und der EU ist zu ersehen, dass die Kühe sich ähnlich entwickelt haben. Woran das liegen mag fragt man sich? Verbote von Antibiotika und Hormonen in der EU hin und her: Futter und Medikamente müssen auf beiden Seiten des Atlantik ähnlich gewesen sein, sonst wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen.

Die o.g. Regelung wurde bis 1994 jährlich jeweils um ein Jahr verlängert. Mit Entscheidung des Rats vom 20. Dez. 1994, (94/936/EG), Abl L 366/19, wurde ein befristetes Verbot des Inverkehrbringens zur Vermarktung und jedwede Verabreichung an Milchkühe ausgesprochen. Wieder mit dem Hinweis, wie schon in den vorausgegangenen Entscheidungen, dass die Herstellung für Drittländer nicht berührt sei. Weitere Ausnahme war erneut die Abgabe von BST zu Versuchszwecken. Allerdings wurden die Voraussetzungen definiert und einschränkende Anforderungen formuliert.

Mit Entscheidung des Rats vom 17. Dez. 1999 (99/879/EG), Abl L 331/71, wurde den Mitgliedstaaten aufgegeben das Inverkehrbringen von BST zur Vermarktung und jedwede Verabreichung dieses Stoffes an Milchkühe zu verbieten. Diese Entscheidung stützt sich auf einen Bericht des Wissenschaftlichen Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz (SCAWAH) der EU.

Mit der VO wird folgendes bestätigt:

BST erhöht das

Wer glaubt, dass in Deutschland zur Umsetzung dieser Entscheidung des Rates eine Verbotsverordnung erlassen worden ist, der irrt. Nach Auskunft des Verbraucherschutz/Landwirtschaftsministerium wird der EU- Verordnung in Deutschland dadurch entsprochen, dass BST weiterhin als Tierarzneimittel nicht zugelassen wird und keine Höchstmenge für BST in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs festgelegt wurde. Ob das ausreichende Maßnahmen darstellen um die Gabe von BST an Milchkühe zu verhindern, darf bezweifelt werden.

Der SCAWAH-Bericht lässt keinen Zweifel an der Gesundheitsschädlichkeit von BST aufkommen. Das, was in dürren Worten in der EU-VO steht, liest sich im Bericht zusammengefasst wie folgt:

BST wird in den USA nicht oral verabreicht sondern injiziert.(Sie erinnern sich, dies war ein wesentlicher Punkt in der Argumentation über die Gesundheitsgefährdung durch BST in der Auseinandersetzung der FDA und Monsanto mit Cohen). BST wird im 2-Wochenturnus über Pellets oder Dauerinfusionen injiziert!

Die Mastitishäufigkeit ist eindeutig erhöht.

Es besteht kein Zweifel, dass IGF I Einfluss auf das Zellwachstum hat und damit auch auf das Wachstum von Tumoren. Da die Kühe in modernen Kuhställen nicht lange genug leben, um solche Effekte zum Tragen zu bringen, sind nur wenige wissenschaftliche Studien dazu vorhanden, wie die Auswirkungen auf Mensch und Tier sind.

Durch BST sind verschiedne Wachstumshormone und besonders IGF I vermehrt im Blutkreislauf der Tiere vorhanden. Wie sich das auswirkt, ist aus dem besagten Grund noch nicht ausreichend erforscht. Dabei handelt es sich um Einflüsse auf Nervensystem, Gehirn, Eiweißhaushalt.

Der gesamte Stoffwechsel der Tiere ist gestört.

Es bestehen beträchtliche Klauen- und Beinprobleme.

Man wusste von Anbeginn an, dass BST Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit haben würde. Typischerweise werden die Eierstöcke von BST beeinträchtigt. Das Studienmaterial ist nicht sehr umfangreich, geht aber in diese Richtung. In einer Studie verminderte sich die Fruchtbarkeitsrate der Kühe um ca. 20 %. Die Zahl der Mehrfachgeburten, Embryoabgänge, angewachsener Plazentas, zystischer Eierstöcke erhöhte sich.

Der gemeinsame Ausschuss der UNO-Organisationen FAO und WHO, der weltweit Standards für Zusatzstoffe in Nahrungsmitteln festlegt - JECFA (Joint Expert Committee on Food Additives) - hat sich den Auffassungen von Monsanto und der FDA angeschlossen. Er sah nur ein Problem, das des Risikos höherer Arzneimittelrückstände in der Milch und damit die Gefahr einer Erhöhung der Antibiotikaresistenz beim Menschen. Er argumentierte, dass dieses Risiko durch technische Methoden in der Milchindustrie und durch das Befolgen der Gebrauchsanweisung für BSE in den Griff zu bekommen sei.

Ende der Kurzzusammenfassung des EU-Berichts.

Bedenkt man, dass BST in ehemaligen Ostblockstaaten Europas angewandt wird, besonders in den GUS-Staaten, dann kann man sich vorstellen, was die JECFA- Argumentation wert ist. Und denkt man an Milchproduktion in sog. Dritte-Welt-Ländern, die es dort trotz des ansonsten geringem Milchkonsums gibt, wird diese Argumentation ad absurdum geführt. Hier bleibt nur zu hoffen, dass die Menschen in den Nicht-Milch-Ländern, sich dem weißen Eutersaft auch zukünftig verschließen und sich nicht durch Nachahmung des westlichen Lebensstils unsere Gesundheitsprobleme aufhalsen.

Im Jahre 1999 haben sich die EU und Kanada durchgerungen, die Anwendung von BST bei Milchkühen in ihren Ländern zu verbieten. Hoffen wir, dass es dabei bleibt!

Letzte Änderung am 04.12.2011

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